Haushaltshilfe: Unterstützung im Alltag, bezahlt von der Pflegekasse

Eine Haushaltshilfe übernimmt Reinigung, Wäschepflege, Einkäufe und Begleitung. Wer einen Pflegegrad 1 bis 5 hat, erhält dafür von der Pflegekasse den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat nach § 45b SGB XI. Die Alltagsfeen sind anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI, rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und arbeiten in ganz NRW, etwa in Köln, Hagen und Duisburg.

Was macht eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe erledigt die Arbeiten, die im Haushalt regelmäßig anfallen und mit dem Alter schwerer werden. Sie saugt und wischt, putzt Bad und Küche, wechselt die Bettwäsche, wäscht und bügelt. Sie kauft ein, räumt die Vorräte weg und begleitet Sie zum Arzt, zur Bank oder zum Friedhof.

Rechtlich zählt diese Hilfe zu den „Angeboten zur Unterstützung im Alltag” nach § 45a SGB XI. Das Gesetz nennt drei Gruppen: Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegepersonen und Angebote zur Entlastung im Alltag. Die Haushaltshilfe gehört zur dritten Gruppe. Sie richtet sich an Menschen mit Pflegegrad, die weiter in der eigenen Wohnung leben möchten.

Nicht zu den Aufgaben einer Haushaltshilfe gehören medizinische Leistungen. Verbandwechsel, Medikamentengabe oder Injektionen bleiben Sache eines Pflegedienstes nach § 37 SGB V. Auch die Grundpflege, also Waschen, Anziehen oder Hilfe beim Toilettengang, übernimmt eine Haushaltshilfe nicht. Sie ergänzt die Pflege, sie ersetzt sie nicht.

Wer zahlt die Haushaltshilfe?

Für die Finanzierung gibt es drei Wege. Welcher passt, hängt von Pflegegrad und Lebenslage ab.

Pflegekasse nach § 45b SGB XI.

Mit Pflegegrad 1 bis 5 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu. Der Betrag ist zweckgebunden. Er wird nicht an Sie ausgezahlt, sondern an einen anerkannten Anbieter nach § 45a SGB XI überwiesen. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Innerhalb des Budgets erhalten Sie keine Rechnung.

Umwandlung von Pflegesachleistungen nach § 45a Abs. 4 SGB XI.

Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Bei Pflegegrad 2 sind das 40 Prozent von 796 €, also bis zu 318,40 € im Monat. Voraussetzung: Sie schöpfen die Sachleistung nicht bereits vollständig über einen Pflegedienst aus.

Krankenkasse nach § 38 SGB V.

Ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlen, wenn Sie den Haushalt wegen schwerer Krankheit nicht weiterführen können, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation. Der Anspruch gilt für längstens vier Wochen. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, verlängert er sich auf bis zu 26 Wochen. Die Zuzahlung beträgt nach § 61 SGB V 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist dieser Weg ausgeschlossen, dann ist die Pflegekasse zuständig.

Zahlen Sie einen Teil selbst, hilft das Finanzamt. Nach § 35a EStG mindern 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen Ihre Steuer, bis zu 4.000 € im Jahr. Sie brauchen dafür eine Rechnung und einen Überweisungsbeleg. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Wie viel Haushaltshilfe bekomme ich für 131 € im Monat?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht allen Versicherten mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht nötig. Der Pflegegrad genügt.

Für Pflegegrad 1 ist der Betrag besonders wichtig. Hier gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Die 131 € sind eine der wenigen Leistungen, die tatsächlich zur Verfügung stehen. Trotzdem bleibt das Geld oft liegen, weil viele Betroffene den Anspruch nicht kennen.

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie sammeln sich im Kalenderjahr an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Wer im September beginnt, hat also meist mehrere Hundert Euro angespart. Den Restbetrag prüfen wir im Erstgespräch.

Unser Stundensatz liegt bei 37,42 € und orientiert sich an den in NRW üblichen Vergütungssätzen für Angebote nach § 45a SGB XI. Damit finanzieren die 131 € rund 3,5 Stunden Haushaltshilfe im Monat. Mit der Umwandlung nach § 45a Abs. 4 SGB XI kommen ab Pflegegrad 2 weitere Stunden hinzu.

Wie läuft der Start ab? Vier Schritte mit Zeitangaben

Schritt 1: Erstgespräch am Telefon, 15 bis 20 Minuten.

Sie rufen unter 02204 / 70 64 194 an. Wir klären Pflegegrad, Wohnort und Bedarf. Die Beratung ist kostenlos.

Schritt 2: Sie nennen uns Ihre Pflegekasse und Ihre Versichertennummer.

Mehr brauchen wir nicht – kein Vertrag, keine Unterschrift, kein Hausbesuch. Die Abrechnung klären wir direkt mit Ihrer Pflegekasse, ohne Ihr Zutun.

Schritt 3: Wir suchen Ihre Alltagshilfe.

Die Suche startet sofort, sobald Ihre Daten bei uns sind. In der Regel dauert das 5 Werktage.

Schritt 4: Ihre Alltagshilfe ruft Sie an.

Sobald wir die passende Person gefunden haben, geben wir ihr Ihre Kontaktdaten weiter. Sie meldet sich bei Ihnen, vereinbart den ersten Termin und bespricht mit Ihnen direkt, welche Aufgaben anstehen und an welchem Tag sie kommt.

Und wenn Sie aufhören möchten? Ein Anruf genügt. Wir nehmen Sie aus unserer Kundenliste – ohne Kündigungsfrist, ohne Papierkram.

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe bei der Pflegekasse?

Liegt ein Pflegegrad vor, ist kein Antrag nötig. Der Entlastungsbetrag ist Teil Ihres Leistungsanspruchs. Es genügt, dass ein anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI die Leistung erbringt und abrechnet. Sie unterschreiben lediglich die Abtretungserklärung.

Fehlt der Pflegegrad, stellen Sie zuerst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben reicht. Die Pflegekasse muss nach § 18c Abs. 1 SGB XI innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Vorher kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung zu Ihnen nach Hause. Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Auch der Entlastungsbetrag steht ab diesem Monat zu.

Ein Hinweis für Angehörige: Stellen Sie den Antrag früh und nicht erst in einer Krise. Schon Pflegegrad 1 eröffnet den Zugang zur Haushaltshilfe.

Woran erkenne ich eine seriöse Agentur für Haushaltshilfe?

Prüfen Sie vor der Unterschrift drei Punkte.

Erstens die Anerkennung. Nur ein nach § 45a SGB XI anerkannter Anbieter darf über den Entlastungsbetrag abrechnen. In NRW erfolgt die Anerkennung auf Grundlage der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO). Fragen Sie nach dem Anerkennungsbescheid.

Zweitens die Abrechnung. Eine Agentur für Haushaltshilfe sollte direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Müssen Sie das Geld vorstrecken und später Belege einreichen, tragen Sie das Risiko einer Ablehnung.

Drittens der Kontakt. Vergleichsportale leiten Ihre Anfrage an mehrere Dienstleister weiter. Sie wissen dann zunächst nicht, wer zurückruft. Bei uns sprechen Sie von Anfang an mit dem Unternehmen, dessen Mitarbeiter später vor Ihrer Tür stehen.

Wo bieten wir Haushaltshilfe an? Köln, Hagen, Duisburg und ganz NRW

Wir arbeiten in Nordrhein-Westfalen flächendeckend. Die Einsätze planen wir nach Stadtteilen, damit die Wege kurz und die Termine zuverlässig bleiben.

Haushaltshilfe in Köln: alle Stadtbezirke von der Innenstadt über Nippes, Ehrenfeld, Lindenthal und Sülz bis Rodenkirchen, Mülheim, Kalk, Porz und Chorweiler. Dazu das Umland mit Bergisch Gladbach, Leverkusen, Hürth, Frechen und Pulheim.

Haushaltshilfe in Hagen: Mitte, Hohenlimburg, Haspe, Eilpe und Boele sowie die Nachbarstädte Iserlohn, Schwerte, Gevelsberg und Herdecke.

Haushaltshilfe in Duisburg: Mitte, Hamborn, Meiderich, Walsum, Rheinhausen, Homberg, Ruhrort und der Süden, dazu Oberhausen, Moers, Dinslaken und Mülheim an der Ruhr.

Wohnen Sie in einer anderen Stadt in NRW? Rufen Sie an. Auch außerhalb der genannten Regionen sind wir im Einsatz.

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe

Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nach § 45b SGB XI steht ab Pflegegrad 1 zu. Bei Pflegegrad 1 ist er besonders wichtig, weil kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung gezahlt werden. Die Leistung deckt Reinigung, Wäsche, Einkäufe und Begleitung ab. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht nötig, der Pflegegrad genügt.

Bei Pflegegrad 2 stehen 131 € Entlastungsbetrag zur Verfügung. Zusätzlich können Sie nach § 45a Abs. 4 SGB XI bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung umwandeln, also bis zu 318,40 € im Monat. Bleiben die Einsätze innerhalb dieses Budgets, zahlen Sie keinen Eigenanteil. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Nicht verbrauchte Beträge sammeln sich im Kalenderjahr an. Sie können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden, danach verfallen sie. Wer den Betrag seit Januar nicht abgerufen hat, verfügt also über deutlich mehr als 131 €. Den Restbetrag prüfen wir im Erstgespräch und planen die Einsätze entsprechend.

Ja, unter Voraussetzungen. Nach § 38 SGB V zahlt die Krankenkasse bis zu vier Wochen, wenn Sie den Haushalt wegen schwerer Krankheit nicht führen können. Mit einem Kind unter zwölf Jahren sind es bis zu 26 Wochen. Nötig ist eine ärztliche Bescheinigung. Die Zuzahlung liegt nach § 61 SGB V bei 10 Prozent pro Tag, mindestens 5 €, höchstens 10 €.

Ja, soweit Sie selbst zahlen. Nach § 35a EStG mindern 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen Ihre Steuer, maximal 4.000 € im Jahr. Sie brauchen eine Rechnung und einen Zahlungsnachweis per Überweisung. Kosten, die die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag übernimmt, können Sie nicht zusätzlich absetzen.

Wir arbeiten mit festen Zuordnungen. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung und informieren Sie vorher. Der Leistungsumfang bleibt gleich, weil die Aufgaben schriftlich im Betreuungsvertrag stehen. Änderungen teilen Sie uns telefonisch mit, wir passen den Einsatzplan an.

Jetzt kostenlos beraten lassen

Rufen Sie uns an: 02204 / 70 64 194, Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Ihren Anspruch, nennen den verfügbaren Betrag und schlagen einen Termin für das Kennenlernen vor. Die Alltagsfeen, anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI, NRW flächendeckend.

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