Agentur für Haushaltshilfe in NRW – organisiert, geprüft, mit der Pflegekasse abgerechnet

Eine Agentur für Haushaltshilfe organisiert Reinigung, Wäschepflege, Einkäufe und Begleitung im eigenen Zuhause. Als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen dafür 131 € Entlastungsbetrag monatlich nach § 45b SGB XI zu – für Sie ohne Eigenanteil.

Was macht eine Agentur für Haushaltshilfe genau?

Eine Agentur vermittelt und koordiniert die Haushaltshilfe. Sie suchen also nicht selbst nach einer Person, sondern erhalten eine feste Zuordnung, einen schriftlichen Vertrag und einen Ersatz bei Krankheit oder Urlaub.

Wichtig ist der rechtliche Rahmen. Nur anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI dürfen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Die Anerkennung erteilt das jeweilige Bundesland. In Nordrhein-Westfalen gilt dafür die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO NRW).

Die Alltagsfeen sind ein solcher anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI und arbeiten in NRW flächendeckend.

Eine Abgrenzung, weil sie oft zu Verwechslungen führt: Unter der Abkürzung AGFH suchen viele Menschen die Agentur für Haushaltshilfe GmbH, unter anderem am Standort Goslar. Das ist ein eigenständiges Unternehmen in Niedersachsen und gehört nicht zu Die Alltagsfeen. Für Anfragen aus Goslar oder anderen Regionen außerhalb von NRW sind wir daher nicht der richtige Ansprechpartner.

Wer zahlt die Haushaltshilfe – Pflegekasse oder Krankenkasse?

Das hängt vom Grund ab. Zwei Wege sind zu unterscheiden.

Die Pflegekasse zahlt über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Voraussetzung sind ein Pflegegrad von 1 bis 5 und eine häusliche Versorgung. Der Betrag ist zweckgebunden und wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet oder direkt mit dem Anbieter abgerechnet.

Die Krankenkasse zahlt Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Dieser Anspruch greift, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer vergleichbaren Leistung nicht möglich ist. Der gesetzliche Grundfall setzt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt voraus. Viele Kassen erweitern das über ihre Satzung, etwa nach Operationen. Fragen Sie dort konkret nach.

Bleibt ein Teil selbst zu tragen, greift oft § 35a EStG. Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, maximal 4.000 € pro Jahr. Bedingung: Rechnung und Zahlung per Überweisung, keine Barzahlung.

Wie viel Geld steht mir zu? Der Entlastungsbetrag im Detail

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat, also bis zu 1.572 € im Kalenderjahr. Grundlage ist § 45b SGB XI.

Anspruch haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben. Es macht keinen Unterschied, ob Sie Pflegegeld beziehen oder einen Pflegedienst nutzen. Der Betrag steht zusätzlich zur Verfügung.

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Wer also mehrere Monate nichts abgerufen hat, kann eine größere Grundreinigung oder einen höheren Stundenumfang finanzieren.

Die Abrechnung läuft bei uns direkt mit der Pflegekasse. Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung. Danach erhalten Sie keine Rechnung, solange der monatliche Rahmen von 131 € nicht überschritten wird. Unser Stundensatz beträgt 37,42 €, damit ergeben sich rund 3,5 Einsatzstunden pro Monat.

Was kostet eine Agentur für Haushaltshilfe – und welche Preise sind realistisch?

Preise werden pro Stunde berechnet und unterscheiden sich je nach Bundesland und Anbieter. Verglichen wird sinnvoll über drei Punkte: Stundensatz, Mindesteinsatzdauer und Fahrtkosten.

Sie zahlen bei einem Stundensatz von 37,42 € keine Fahrtkosten – alle Transportausgaben sind bereits inklusive. In NRW setzen wir dafür gezielt Mitarbeiter in einem Radius von bis zu 15 km von Ihrem Wohnort ein. Sie sind an keinen Mindesteinsatz gebunden, und sämtliche Kosten werden über das monatliche 131-Euro-Budget direkt von der Pflegekasse übernommen.

Für Sie entstehen keine Kosten, solange der Entlastungsbetrag den Einsatz deckt. Wünschen Sie mehr Stunden, rechnen wir den Zusatzaufwand privat ab. Diesen Anteil können Sie nach § 35a EStG steuerlich geltend machen.

Welche Leistungen übernimmt die Haushaltshilfe konkret?

Leistung

Häufigkeit

Umfang

Wohnungsreinigung

1× pro Woche

Böden, Bad, Küche, Staubwischen in bis zu 3 Räumen, ca. 2 Std.

Wäschepflege

1× pro Woche

2 Maschinen waschen, aufhängen, zusammenlegen, Bügeln auf Wunsch

Einkäufe

1–2× pro Woche

Lebensmittel und Drogerie, Einkaufsliste, Abrechnung per Kassenbon

Begleitung zu Terminen

nach Bedarf

Arzt, Apotheke, Behörde, inkl. Wartezeit, ca. 1–2 Std.

Küchenarbeit

pro Einsatz

Mahlzeit vorbereiten, Kühlschrank kontrollieren, Spülmaschine

Saisonarbeiten

2–4× pro Jahr

Fenster innen, Schränke auswischen, Vorräte sortieren

Nicht enthalten sind pflegerische Tätigkeiten am Körper. Grundpflege und Behandlungspflege gehören zu einem Pflegedienst nach § 36 SGB XI oder § 37 SGB V. Beides lässt sich parallel nutzen, die Budgets sind getrennt.

So läuft es ab: zwei Schritte

Schritt 1 – Telefonat, ca. 15 Minuten.

Schritt 2 – Kontaktaufnahme & Start

Wie beantrage ich einen Pflegegrad, wenn noch keiner vorliegt?

Ohne Pflegegrad gibt es keinen Entlastungsbetrag. Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse, also an die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ein Anruf genügt für den Start.

Danach kommt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch Medicproof. Die Pflegekasse muss die Entscheidung nach § 18 Abs. 3 SGB XI spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang mitteilen. Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

Hilfreich ist ein Pflegetagebuch über zwei Wochen. Notieren Sie, wobei Hilfe nötig ist und wie lange sie dauert. Auch psychische Erkrankungen und kognitive Einschränkungen zählen. Das Begutachtungsinstrument bewertet sechs Module, darunter „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen” sowie „kognitive und kommunikative Fähigkeiten”.

Häufige Fragen

Bei Pflegegrad 1 bis 5 rechnen wir bis 131 € monatlich direkt mit der Pflegekasse ab. In diesem Rahmen zahlen Sie nichts. Ein Eigenanteil entsteht erst, wenn Sie mehr Stunden buchen als das Budget nach § 45b SGB XI abdeckt. Vorher informieren wir Sie darüber.

Für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag ja. Ohne Pflegegrad können Sie unsere Haushaltshilfe privat buchen. 20 Prozent der Arbeitskosten sind dann nach § 35a EStG absetzbar, maximal 4.000 € pro Jahr. Ein Pflegegradantrag lohnt sich in vielen Fällen trotzdem.

Wir arbeiten in NRW flächendeckend, also von Köln und Bonn über das Ruhrgebiet bis ins Münsterland. Nennen Sie uns am Telefon Ihre Postleitzahl. Wir sagen Ihnen direkt, welche Einsatzzeiten dort möglich sind und wann der Start realistisch ist.

Ja, wir ordnen Ihnen eine feste Haushaltshilfe zu. Das reduziert Erklärungsaufwand und schafft Verlässlichkeit. Bei Krankheit oder Urlaub organisieren wir eine Vertretung. Sie entscheiden, ob Sie den Termin verschieben oder die Vertretung annehmen möchten.

Ja. Bedarf verändert sich, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Sie melden sich telefonisch, wir passen Stunden und Aufgaben an. Restbeträge aus dem Vorjahr bleiben bis zum 30. Juni nutzbar und lassen sich für größere Aufgaben einsetzen.

Die Haushaltshilfe kümmert sich um Wohnung, Wäsche und Einkäufe. Die Alltagsbegleitung liegt im Bereich Gespräch, Spaziergang und Begleitung zu Terminen. Beide Leistungen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Sie können sie kombinieren und aus demselben Entlastungsbetrag finanzieren.

Erstberatung kostenlos – rufen Sie an

Rufen Sie uns an unter 02204 / 70 64 194, Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Ihren Anspruch nach § 45b SGB XI, nennen den möglichen Stundenumfang und übernehmen die Abstimmung mit der Pflegekasse. Sie erreichen uns auch über diealltagsfeen.de.

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