Agentur für Haushaltshilfe in NRW – organisiert, geprüft, mit der Pflegekasse abgerechnet
Eine Agentur für Haushaltshilfe organisiert Reinigung, Wäschepflege, Einkäufe und Begleitung im eigenen Zuhause. Als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen dafür 131 € Entlastungsbetrag monatlich nach § 45b SGB XI zu – für Sie ohne Eigenanteil.
Was macht eine Agentur für Haushaltshilfe genau?
Eine Agentur vermittelt und koordiniert die Haushaltshilfe. Sie suchen also nicht selbst nach einer Person, sondern erhalten eine feste Zuordnung, einen schriftlichen Vertrag und einen Ersatz bei Krankheit oder Urlaub.
Wichtig ist der rechtliche Rahmen. Nur anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI dürfen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Die Anerkennung erteilt das jeweilige Bundesland. In Nordrhein-Westfalen gilt dafür die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO NRW).
Die Alltagsfeen sind ein solcher anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI und arbeiten in NRW flächendeckend.
Eine Abgrenzung, weil sie oft zu Verwechslungen führt: Unter der Abkürzung AGFH suchen viele Menschen die Agentur für Haushaltshilfe GmbH, unter anderem am Standort Goslar. Das ist ein eigenständiges Unternehmen in Niedersachsen und gehört nicht zu Die Alltagsfeen. Für Anfragen aus Goslar oder anderen Regionen außerhalb von NRW sind wir daher nicht der richtige Ansprechpartner.


Wer zahlt die Haushaltshilfe – Pflegekasse oder Krankenkasse?
Das hängt vom Grund ab. Zwei Wege sind zu unterscheiden.
Die Pflegekasse zahlt über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Voraussetzung sind ein Pflegegrad von 1 bis 5 und eine häusliche Versorgung. Der Betrag ist zweckgebunden und wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet oder direkt mit dem Anbieter abgerechnet.
Die Krankenkasse zahlt Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Dieser Anspruch greift, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer vergleichbaren Leistung nicht möglich ist. Der gesetzliche Grundfall setzt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt voraus. Viele Kassen erweitern das über ihre Satzung, etwa nach Operationen. Fragen Sie dort konkret nach.
Bleibt ein Teil selbst zu tragen, greift oft § 35a EStG. Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, maximal 4.000 € pro Jahr. Bedingung: Rechnung und Zahlung per Überweisung, keine Barzahlung.
Wie viel Geld steht mir zu? Der Entlastungsbetrag im Detail
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat, also bis zu 1.572 € im Kalenderjahr. Grundlage ist § 45b SGB XI.
Anspruch haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben. Es macht keinen Unterschied, ob Sie Pflegegeld beziehen oder einen Pflegedienst nutzen. Der Betrag steht zusätzlich zur Verfügung.
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Wer also mehrere Monate nichts abgerufen hat, kann eine größere Grundreinigung oder einen höheren Stundenumfang finanzieren.
Die Abrechnung läuft bei uns direkt mit der Pflegekasse. Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung. Danach erhalten Sie keine Rechnung, solange der monatliche Rahmen von 131 € nicht überschritten wird. Unser Stundensatz beträgt 37,42 €, damit ergeben sich rund 3,5 Einsatzstunden pro Monat.
Was kostet eine Agentur für Haushaltshilfe – und welche Preise sind realistisch?
Preise werden pro Stunde berechnet und unterscheiden sich je nach Bundesland und Anbieter. Verglichen wird sinnvoll über drei Punkte: Stundensatz, Mindesteinsatzdauer und Fahrtkosten.
Sie zahlen bei einem Stundensatz von 37,42 € keine Fahrtkosten – alle Transportausgaben sind bereits inklusive. In NRW setzen wir dafür gezielt Mitarbeiter in einem Radius von bis zu 15 km von Ihrem Wohnort ein. Sie sind an keinen Mindesteinsatz gebunden, und sämtliche Kosten werden über das monatliche 131-Euro-Budget direkt von der Pflegekasse übernommen.
Für Sie entstehen keine Kosten, solange der Entlastungsbetrag den Einsatz deckt. Wünschen Sie mehr Stunden, rechnen wir den Zusatzaufwand privat ab. Diesen Anteil können Sie nach § 35a EStG steuerlich geltend machen.

Welche Leistungen übernimmt die Haushaltshilfe konkret?
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Leistung 15882_41a4c3-c8> |
Häufigkeit 15882_5ef6b2-b1> |
Umfang 15882_12cc97-c1> |
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Wohnungsreinigung 15882_eab822-e5> |
1× pro Woche 15882_c43f24-00> |
Böden, Bad, Küche, Staubwischen in bis zu 3 Räumen, ca. 2 Std. 15882_b59628-0f> |
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Wäschepflege 15882_0e6799-c4> |
1× pro Woche 15882_0aa071-71> |
2 Maschinen waschen, aufhängen, zusammenlegen, Bügeln auf Wunsch 15882_197c27-43> |
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Einkäufe 15882_5437bc-a2> |
1–2× pro Woche 15882_43bfae-fd> |
Lebensmittel und Drogerie, Einkaufsliste, Abrechnung per Kassenbon 15882_3b8c0a-f8> |
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Begleitung zu Terminen 15882_35740a-41> |
nach Bedarf 15882_a3631b-a8> |
Arzt, Apotheke, Behörde, inkl. Wartezeit, ca. 1–2 Std. 15882_7279b8-19> |
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Küchenarbeit 15882_44b09f-16> |
pro Einsatz 15882_362490-99> |
Mahlzeit vorbereiten, Kühlschrank kontrollieren, Spülmaschine 15882_4f8a82-37> |
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Saisonarbeiten 15882_3c5187-bc> |
2–4× pro Jahr 15882_6c5a84-0e> |
Fenster innen, Schränke auswischen, Vorräte sortieren 15882_3b4a90-f0> |
Nicht enthalten sind pflegerische Tätigkeiten am Körper. Grundpflege und Behandlungspflege gehören zu einem Pflegedienst nach § 36 SGB XI oder § 37 SGB V. Beides lässt sich parallel nutzen, die Budgets sind getrennt.
So läuft es ab: zwei Schritte
Schritt 1 – Telefonat, ca. 15 Minuten.
Sie rufen an unter 02204 / 70 64 194. Wir klären Pflegegrad, Wohnort und gewünschte Leistungen. Nach Erhalt aller Daten beginnen wir direkt mit der passgenauen Auswahl Ihrer Betreuungskraft.
Schritt 2 – Kontaktaufnahme & Start
Die Vermittlung dauert in der Regel durchschnittlich 5 Werktage. Nach erfolgreicher Auswahl setzt sich Ihre Betreuungskraft direkt mit Ihnen in Verbindung. Ihre Haushaltshilfe kommt zum vereinbarten Termin und bleibt Ihnen fest zugeordnet. Bei Ausfall organisieren wir Ersatz.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad, wenn noch keiner vorliegt?
Ohne Pflegegrad gibt es keinen Entlastungsbetrag. Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse, also an die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ein Anruf genügt für den Start.
Danach kommt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch Medicproof. Die Pflegekasse muss die Entscheidung nach § 18 Abs. 3 SGB XI spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang mitteilen. Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
Hilfreich ist ein Pflegetagebuch über zwei Wochen. Notieren Sie, wobei Hilfe nötig ist und wie lange sie dauert. Auch psychische Erkrankungen und kognitive Einschränkungen zählen. Das Begutachtungsinstrument bewertet sechs Module, darunter „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen” sowie „kognitive und kommunikative Fähigkeiten”.
Häufige Fragen
Erstberatung kostenlos – rufen Sie an
Rufen Sie uns an unter 02204 / 70 64 194, Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Ihren Anspruch nach § 45b SGB XI, nennen den möglichen Stundenumfang und übernehmen die Abstimmung mit der Pflegekasse. Sie erreichen uns auch über diealltagsfeen.de.