Entlastungsbetrag § 45a SGB XI beantragen – Ihre Fragen, unsere Antworten
Sie fragen sich, wo Sie anfangen sollen?
Vielleicht kennen Sie das Gefühl: Der Haushalt wird zur Last, die Kräfte reichen nicht mehr aus, und dennoch möchten Sie im eigenen Zuhause bleiben. Die gute Nachricht ist, dass Ihnen der Gesetzgeber dabei zur Seite steht. Wer den Entlastungsbetrag § 45a SGB XI beantragen möchte, muss weder Jurist sein noch stundenlang Formulare studieren. Wir führen Sie mit Antworten auf die wichtigsten Fragen durch das Thema – klar, ehrlich und ohne Fachchinesisch.
Was genau ist dieser Entlastungsbetrag?
Es handelt sich um einen festen monatlichen Betrag, der Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zusteht. Er ist dafür gedacht, den Alltag zu erleichtern – etwa durch eine Haushaltshilfe über Pflegekasse. Wichtig zu wissen: Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern für anerkannte Leistungen wie unsere Alltagshilfe verwendet.

Wie stelle ich den Antrag richtig?
Diese Frage hören wir am häufigsten. Und die Antwort ist beruhigender, als viele denken.
Brauche ich schon einen Pflegegrad?
Ja, ein anerkannter Pflegegrad ist die Voraussetzung. Bereits Pflegegrad 1 genügt. Falls Sie noch keinen besitzen, ist das kein Grund zur Sorge – wir zeigen Ihnen, wie Sie diesen bei Ihrer Pflegekasse beantragen und worauf es beim Begutachtungstermin ankommt.
An wen wende ich mich?
Ihr erster Ansprechpartner ist Ihre Pflegekasse. Sie teilen dort mit, dass Sie den Entlastungsbetrag für haushaltsnahe Unterstützung einsetzen möchten. Damit Sie sich nicht allein durch die Unterlagen kämpfen müssen, stellen wir Ihnen alle notwendigen Nachweise bereit und übernehmen anschließend die Abrechnung.
Wie lange dauert das?
In der Regel geht es schneller, als Sie vermuten. Sobald der Pflegegrad vorliegt, lässt sich der Betrag zeitnah nutzen. Ein kurzes Telefonat mit uns reicht, um den ersten Termin zu vereinbaren.

Muss ich wirklich nichts dazuzahlen?
Das ist verständlicherweise eine der wichtigsten Fragen. Denn eine Haushaltshilfe ohne Eigenanteil klingt fast zu schön, um wahr zu sein.
Wann bleibt die Leistung kostenfrei?
Solange die genutzten Stunden innerhalb Ihres monatlichen Entlastungsbetrags liegen, zahlen Sie keinen Cent aus eigener Tasche. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Erst wenn Sie mehr Unterstützung wünschen, als der Betrag abdeckt, entstehen zusätzliche Kosten – und diese besprechen wir immer vorher mit Ihnen.
Was passiert mit nicht genutztem Geld?
Ein wertvoller Hinweis: Nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht sofort. Sie lassen sich über einen bestimmten Zeitraum ansparen. Wer in den vergangenen Monaten nichts genutzt hat, kann diese Beträge häufig nachträglich einsetzen. Fragen Sie uns – wir prüfen das gern für Sie.
Welche Aufgaben übernimmt die Alltagshilfe?
Unsere Alltagsunterstützung kümmert sich um alles, was den Haushalt in Schwung hält: Böden wischen, Bad und Küche reinigen, Staub wischen, Wäsche waschen und Betten frisch beziehen. Auf Wunsch übernehmen wir kleine Einkäufe oder begleiten Sie dabei. Sie bestimmen, was gebraucht wird – wir richten uns danach.
Kann ich die Leistungen anpassen?
Selbstverständlich. Jeder Haushalt ist einzigartig, und genau so behandeln wir ihn. Ob wöchentlich, zweiwöchentlich oder nur gelegentlich – Sie geben den Takt vor, und wir passen uns an.
Kann ich mich auf Ihr Team verlassen?
Absolut. Sicherheit und Vertrauen stehen bei uns an erster Stelle. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sorgfältig ausgewählt und regelmäßig geschult. So haben Sie feste Ansprechpartner, die Ihr Zuhause und Ihre Wünsche kennen.
„Einfach unwahrscheinlich, wie viel Freude die Alltagsfeen in den Alltag meiner Mutter bringen. Sie fühlt sich wohl und gut betreut“, berichtet Daniela Westumer. Solche Rückmeldungen sind für uns der schönste Beweis, dass wir unsere Arbeit richtig machen.
Wie finde ich Unterstützung in meiner Nähe?
Wir sind regional für Sie da. Kurze Wege bedeuten mehr Verlässlichkeit und feste Gesichter. Rufen Sie uns an, und wir finden gemeinsam die passende Alltagshilfe in Ihrer Umgebung.
Bereit für den ersten Schritt?
Sie müssen den Weg nicht allein gehen. Wenn Sie den Entlastungsbetrag § 45a SGB XI beantragen und eine Haushaltshilfe über Pflegekasse nutzen möchten, sind wir Ihr Partner. Lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten: 02204 / 70 64 194 – Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr.