Haushaltshilfe in Köln und NRW: Unterstützung im Haushalt, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet
Eine Haushaltshilfe unterstützt Sie zu Hause bei Reinigung, Wäsche, Einkäufen und Begleitung. Bei Pflegegrad 1 bis 5 stehen Ihnen dafür 131 € monatlich nach § 45b SGB XI zu. Die Alltagsfeen sind anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. In diesem Rahmen zahlen Sie keinen Eigenanteil.
Was macht eine Haushaltshilfe konkret?
Eine Haushaltshilfe übernimmt die Aufgaben im Haushalt, die Sie selbst nicht mehr ohne Anstrengung erledigen. Dazu gehören Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche, Wäsche waschen und zusammenlegen, Einkäufe und Botengänge. Auch die Begleitung zu Terminen zählt dazu.
Nicht dazu gehören pflegerische Tätigkeiten am Körper. Waschen, Anziehen oder Medikamentengabe sind Leistungen der Grundpflege nach § 36 SGB XI. Diese erbringt ein Pflegedienst, nicht eine Haushaltshilfe. Handwerkliche Arbeiten und Gartenpflege sind ebenfalls nicht Teil der Leistung.
Der Unterschied ist für die Abrechnung wichtig: Nur zugelassene Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI dürfen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Wer zahlt die Haushaltshilfe?
Es gibt drei Wege, und sie hängen von Ihrer Situation ab.
Pflegekasse nach § 45b SGB XI. Wer einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 hat und zu Hause lebt, erhält 131 € Entlastungsbetrag pro Monat. Das sind bis zu 1.572 € im Jahr. Das Geld ist zweckgebunden und wird nicht ausgezahlt. Es fließt direkt an den Anbieter.
Pflegekasse über den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI. Bei Pflegegrad 2 bis 5 können Sie bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags in Alltagshilfe umwandeln. Das erhöht das monatliche Budget deutlich, wenn 131 € nicht ausreichen.
Krankenkasse nach § 38 SGB V. Dieser Weg gilt ohne Pflegegrad, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation. Voraussetzung ist, dass niemand im Haushalt die Arbeiten übernehmen kann. Viele Kassen setzen ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt voraus. Manche Satzungen gehen darüber hinaus. Fragen Sie hier direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

Was kostet eine Haushaltshilfe und was zahlen Sie selbst?
Bei Pflegegrad 1 bis 5 zahlen Sie im Rahmen der 131 € monatlich nichts. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie erhalten keine Rechnung und müssen nichts vorstrecken.
Unser Stundensatz beträgt 37,42 € pro Einsatzstunde. Daraus ergibt sich, wie viele Stunden das Budget von 131 € abdeckt. Wünschen Sie mehr Stunden, rechnen wir die zusätzliche Zeit privat ab. Wir sagen Ihnen vorher, welcher Betrag anfällt.
Nicht verbrauchtes Budget verfällt nicht sofort. Ungenutzte Beträge können Sie in den folgenden Monaten desselben Kalenderjahres einsetzen. Die Frist endet am 30. Juni des Folgejahres (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Danach verfällt der Restbetrag.
Den selbst gezahlten Anteil können Sie steuerlich absetzen. Nach § 35a Abs. 2 EStG sind 20 Prozent der Arbeitskosten abziehbar, maximal 4.000 € pro Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe bei der Pflegekasse?
Sie brauchen keinen langen Antrag. Für den Entlastungsbetrag genügt in der Regel eine kurze Erklärung an die Pflegekasse, dass Sie einen anerkannten Anbieter beauftragen. Wir stellen Ihnen die dafür nötigen Unterlagen zusammen, darunter unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI.
Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, ist der erste Schritt der Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse. Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Der Anspruch gilt ab dem Monat der Antragstellung.

So läuft es ab
Schritt 1: Erstgespräch am Telefon, 15 bis 20 Minuten.
Sie rufen unter 02204 / 70 64 194 an. Wir klären Pflegegrad, Wohnort und Bedarf. Die Beratung ist kostenlos.
Schritt 2: Formalitäten, 1 bis 2 Werktage
Sie unterschreiben den Auftrag und die Abtretungserklärung für die Pflegekasse. Damit läuft die Abrechnung ohne Ihr Zutun.
Schritt 3: Passende Alltagsfee finden
Nachdem alle Unterlagen vorliegen, wählen wir eine geschulte, feste Bezugsperson aus Ihrer Region aus, die genau zu Ihren Anforderungen und Ihrem Zeitplan passt.
Schritt 4: Erster Einsatz, in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.
Sie erhalten eine feste Ansprechperson und einen festen Wochentag.
Welche Leistungen umfasst die Haushaltshilfe?
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Leistung 15461_58b426-dc> |
Typische Frequenz 15461_ac11be-8e> |
Typischer Umfang pro Einsatz 15461_278cff-6e> |
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Wohnungsreinigung (Staubsaugen, Wischen, Staub) 15461_dc8bcf-22> |
1× pro Woche 15461_308049-d2> |
1,5 bis 2 Stunden, 2 bis 3 Zimmer 15461_d50bbc-0f> |
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Bad und Küche (Sanitär, Arbeitsflächen, Kühlschrank) 15461_8cf76a-9f> |
1× pro Woche 15461_350369-26> |
30 bis 45 Minuten 15461_cd87e8-89> |
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Wäschepflege (Waschen, Aufhängen, Legen, Bügeln) 15461_dd0eff-b5> |
1× pro Woche 15461_a8842b-12> |
45 bis 60 Minuten, 1 bis 2 Maschinen 15461_fea4f4-75> |
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Einkäufe und Besorgungen (Lebensmittel, Apotheke, Post) 15461_494748-4e> |
1 bis 2× pro Woche 15461_6e0000-dd> |
45 bis 60 Minuten 15461_51e7cd-d5> |
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Begleitung (Arzt, Behörde, Spaziergang) 15461_9c93a8-b0> |
nach Absprache 15461_5211cb-44> |
1 bis 2 Stunden 15461_e3f36c-60> |
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Fenster innen, Vorräte sortieren, Schränke 15461_b065cf-50> |
monatlich bis quartalsweise 15461_e8febf-eb> |
1 bis 2 Stunden 15461_c0ffeb-6c> |
Die Aufteilung richtet sich nach Ihrem Budget. Wir halten die Aufgaben im Leistungsplan fest und passen ihn an, wenn sich der Bedarf ändert.

Wie finde ich eine Haushaltshilfe in der Nähe?
Prüfen Sie drei Punkte. Erstens: Ist der Anbieter nach § 45a SGB XI in Nordrhein-Westfalen anerkannt? Ohne diese Anerkennung zahlt die Pflegekasse nicht. Die Anerkennung richtet sich nach der jeweiligen Landesverordnung, in NRW nach der AnFöVO.
Zweitens: Rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab? Sonst zahlen Sie zunächst selbst und reichen die Rechnung ein.
Drittens: Gibt es eine feste Ansprechperson und einen festen Termin? Wechselnde Kräfte bedeuten jedes Mal neue Absprachen.
Wir sind in NRW flächendeckend tätig, von Köln und Bonn über das Ruhrgebiet bis ins Bergische Land und Münsterland. Nennen Sie uns am Telefon Ihre Postleitzahl. Wir sagen Ihnen sofort, ob wir Ihren Ort abdecken.
Was gilt für eine Haushaltshilfe in Köln?
Unser Standort liegt im Rheinland, die Rufnummer 02204 / 70 64 194 gehört zum Vorwahlbereich Bergisch Gladbach. Köln und das direkte Umland gehören damit zu unserem Kerngebiet, ebenso Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rösrath und der Rhein-Sieg-Kreis.
Rechtlich gilt in Köln nichts anderes als im übrigen NRW: Der Entlastungsbetrag von 131 € nach § 45b SGB XI ist bundesweit gleich. Praktisch unterscheidet sich vor allem die Wegezeit. In dicht bebauten Stadtteilen können wir Termine flexibler legen als in Randlagen.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe
Kostenlose Erstberatung: 02204 / 70 64 194
Rufen Sie uns an, Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag, klären die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse und nennen Ihnen einen konkreten Starttermin. Nennen Sie einfach Ihre Postleitzahl und den vorhandenen Pflegegrad.