Agentur Haushaltshilfe in NRW: Hilfe im Haushalt, bezahlt von der Pflegekasse
Eine Agentur für Haushaltshilfe stellt Ihnen eine feste Hilfskraft für Reinigung, Wäsche, Einkäufe und Begleitung. Bei Pflegegrad 1 bis 5 übernimmt die Pflegekasse die Kosten über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nach § 45b SGB XI. Die Alltagsfeen sind anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI, rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und arbeiten in ganz NRW, etwa in Köln, Düsseldorf, Dortmund, Duisburg und Hagen.
Was macht eine Agentur für Haushaltshilfe – und woran erkenne ich eine seriöse?
Eine Agentur für Haushaltshilfe organisiert die Hilfe im Haushalt als Dienstleistung. Sie stellt die Hilfskräfte an, plant die Einsätze, sorgt für Vertretung bei Urlaub oder Krankheit und übernimmt die Abrechnung. Sie selbst schließen einen Vertrag mit der Agentur, nicht mit der einzelnen Person. Das unterscheidet die Agentur von einer privat angestellten Haushaltshilfe, bei der Sie als Arbeitgeber auftreten und Anmeldung, Lohn und Sozialabgaben selbst regeln müssen.
Damit die Pflegekasse zahlt, muss die Agentur als “Angebot zur Unterstützung im Alltag” nach § 45a SGB XI anerkannt sein. In NRW erteilt die zuständige Bezirksregierung diese Anerkennung auf Grundlage der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO). Ohne Anerkennung ist keine Abrechnung über den Entlastungsbetrag möglich.
Prüfen Sie deshalb drei Punkte, bevor Sie unterschreiben. Erstens den Anerkennungsbescheid: Ein seriöser Anbieter nennt ihn auf Nachfrage. Zweitens die Abrechnung: Sie sollte direkt mit der Pflegekasse laufen, ohne dass Sie in Vorleistung gehen. Drittens den Ansprechpartner: Bei Vermittlungsportalen wissen Sie zunächst nicht, welches Unternehmen Sie zurückruft. Bei uns sprechen Sie mit dem Anbieter, dessen Hilfskraft später auch bei Ihnen klingelt.
Nicht zu den Aufgaben einer Haushaltshilfe gehören medizinische Leistungen und Grundpflege. Wundversorgung oder Medikamentengabe übernimmt ein Pflegedienst nach § 37 SGB V. Waschen und Anziehen fallen unter die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI

Wer zahlt die Haushaltshilfe?
Für die Finanzierung gibt es drei Wege. Welcher greift, hängt von Pflegegrad und Situation ab.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.
Wer Pflegegrad 1 bis 5 hat und zu Hause lebt, erhält seit Januar 2025 monatlich 131 €. Der Betrag ist zweckgebunden und wird nicht ausgezahlt. Er fließt an einen anerkannten Anbieter nach § 45a SGB XI. Einen zusätzlichen Antrag brauchen Sie nicht, der Pflegegrad genügt. Nicht genutzte Beträge sammeln sich im Kalenderjahr an und stehen bis zum 30. Juni des Folgejahres zur Verfügung.
Umwandlung der Pflegesachleistung nach § 45a Abs. 4 SGB XI.
Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung für Haushaltshilfe verwenden. Bei Pflegegrad 2 sind das 40 Prozent von 796 €, also bis zu 318,40 € monatlich. Bei Pflegegrad 3 sind es bis zu 598,80 €. Voraussetzung: Der umgewandelte Anteil wird nicht bereits für einen Pflegedienst genutzt.
Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V.
Unabhängig vom Pflegegrad zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen Krankenhausaufenthalt oder schwerer Krankheit den Haushalt nicht führen können. Ohne Kind unter zwölf Jahren im Haushalt ist der Anspruch nach § 38 Abs. 1a SGB V auf vier Wochen begrenzt. Nötig ist eine ärztliche Bescheinigung. Die Zuzahlung beträgt nach § 61 SGB V 10 Prozent der Kosten je Kalendertag, mindestens 5 € und höchstens 10 €.
Was Sie selbst bezahlen, können Sie steuerlich geltend machen. § 35a EStG erkennt 20 Prozent der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen an, höchstens 4.000 € im Jahr. Sie brauchen dafür eine Rechnung und einen Zahlungsnachweis per Überweisung.

Was kostet eine Haushaltshilfe über die Agentur?
Für Sie hängt die Antwort davon ab, ob Ihr Bedarf in das Budget der Pflegekasse passt. Bleiben die Einsätze innerhalb von Entlastungsbetrag und umgewandelter Sachleistung, zahlen Sie keinen Eigenanteil. Die Rechnung geht direkt an die Pflegekasse.
Unser Stundensatz beträgt 37,42 € und liegt im Rahmen der in NRW anerkannten Vergütung. Mit 131 € monatlich lassen sich damit rund 3,5 Stunden Haushaltshilfe pro Monat finanzieren. Wer Sachleistung umwandelt, verdoppelt oder verdreifacht dieses Kontingent.
Ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 2: 131 € Entlastungsbetrag plus 318,40 € Umwandlung ergeben 449,40 € monatlich. Das reicht in der Regel für einen wöchentlichen Einsatz von zwei bis drei Stunden inklusive Einkauf. Den genauen Umfang legen wir im Erstgespräch fest.
Wünschen Sie mehr Stunden, als das Budget deckt, stellen wir den Restbetrag in Rechnung. Diesen Anteil können Sie nach § 35a EStG absetzen. Barzahlung akzeptiert das Finanzamt dabei nicht.
Ein typischer Wochentermin kombiniert Reinigung, Wäsche und Einkauf in einem Einsatz von etwa drei Stunden. Begleitung zu Arztterminen planen wir zusätzlich, damit der Haushalt nicht liegen bleibt.
So läuft es ab: in vier Schritten zur Haushaltshilfe
Schritt 1: Erstgespräch am Telefon, 15 bis 20 Minuten.
Sie rufen unter 02204 / 70 64 194 an. Wir klären Pflegegrad, Wohnort und Bedarf. Die Beratung ist kostenlos.
Schritt 2: Sie nennen uns Ihre Pflegekasse und Ihre Versichertennummer.
Mehr brauchen wir nicht – kein Vertrag, keine Unterschrift, kein Hausbesuch. Die Abrechnung klären wir direkt mit Ihrer Pflegekasse, ohne Ihr Zutun.
Schritt 3: Wir suchen Ihre Alltagshilfe.
Die Suche startet sofort, sobald Ihre Daten bei uns sind. In der Regel dauert das 5 Werktage.
Schritt 4: Ihre Alltagshilfe ruft Sie an.
Sobald wir die passende Person gefunden haben, geben wir ihr Ihre Kontaktdaten weiter. Sie meldet sich bei Ihnen, vereinbart den ersten Termin und bespricht mit Ihnen direkt, welche Aufgaben anstehen und an welchem Tag sie kommt.
Und wenn Sie aufhören möchten? Ein Anruf genügt. Wir nehmen Sie aus unserer Kundenliste – ohne Kündigungsfrist, ohne Papierkram.
Wie beantrage ich die Haushaltshilfe bei der Pflegekasse?
Liegt ein Pflegegrad vor, ist kein gesonderter Antrag nötig. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI gehört zum Leistungsanspruch. Es reicht, dass ein anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI die Rechnung einreicht. Wir erledigen das für Sie.
Fehlt der Pflegegrad, stellen Sie zuerst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Anschließend begutachtet der Medizinische Dienst den Hilfebedarf, meist bei einem Hausbesuch. Die Pflegekasse muss nach § 18c Abs. 1 SGB XI spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden. Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Das heißt: Der Entlastungsbetrag steht ab diesem Monat zur Verfügung, auch wenn der Bescheid erst später kommt.
Für die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V gilt ein anderer Weg. Hier stellt der Arzt eine Bescheinigung aus, die bei der Krankenkasse eingereicht wird. Die Krankenkasse prüft, ob eine Person im Haushalt die Arbeiten übernehmen kann. Ist das nicht der Fall, bewilligt sie die Haushaltshilfe für den bescheinigten Zeitraum.
In welchen Städten in NRW ist die Agentur im Einsatz?
Die Alltagsfeen arbeiten in NRW flächendeckend. Die Einsätze planen wir nach Regionen und Stadtteilen, damit die Wege kurz bleiben und Termine zuverlässig stattfinden.
Für eine Haushaltshilfe in Köln decken wir das gesamte Stadtgebiet ab, von Nippes und Ehrenfeld über Lindenthal bis Porz und Rodenkirchen. Eine Haushaltshilfe in Düsseldorf organisieren wir ebenso in allen Stadtbezirken, etwa in Oberkassel, Benrath, Gerresheim oder Derendorf.
Im Ruhrgebiet sind wir mit einer Haushaltshilfe in Dortmund unter anderem in Hörde, Hombruch, Aplerbeck und Mengede vertreten. Eine Haushaltshilfe in Duisburg vermitteln wir in Hamborn, Meiderich, Rheinhausen und Walsum ebenso wie in der Innenstadt. Für eine Haushaltshilfe in Hagen sind wir in Haspe, Hohenlimburg, Eilpe und dem Zentrum tätig.
Auch kleinere Städte und das Umland gehören dazu, etwa Leverkusen, Bergisch Gladbach, Neuss, Bochum, Essen oder Iserlohn. Wenn Ihr Wohnort hier nicht steht, rufen Sie an. Wir sagen Ihnen direkt, ob und ab wann ein Einsatz möglich ist.
Häufige Fragen zur Agentur für Haushaltshilfe
Jetzt kostenlos beraten lassen
Rufen Sie uns an: 02204 / 70 64 194, Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Ihren Anspruch, nennen den verfügbaren Betrag und schlagen einen Termin für das Kennenlernen vor. Die Alltagsfeen, anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI, NRW flächendeckend – in Köln, Düsseldorf, Dortmund, Duisburg, Hagen und Umgebung.