Haushaltshilfe über die Pflegekasse: Unterstützung im Haushalt in ganz NRW
Eine Haushaltshilfe unterstützt Sie zu Hause bei Reinigung, Wäsche, Einkäufen und Begleitung. Bei Pflegegrad 1 bis 5 stehen Ihnen dafür 131 € monatlich als Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu. Die Alltagsfeen sind anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. In diesem Rahmen zahlen Sie keinen Eigenanteil.
Was macht eine Haushaltshilfe genau?
Eine Haushaltshilfe übernimmt die Arbeiten im Haushalt, die Sie selbst nicht mehr ohne Mühe erledigen. Dazu gehören Staubsaugen, Wischen, die Reinigung von Bad und Küche, Wäsche waschen und zusammenlegen sowie Einkäufe und Botengänge. Auch die Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen zählt dazu.
Nicht dazu gehören pflegerische Tätigkeiten am Körper. Waschen, Anziehen oder die Gabe von Medikamenten sind Leistungen der Grundpflege nach § 36 SGB XI. Diese erbringt ein ambulanter Pflegedienst, nicht eine Haushaltshilfe. Handwerkliche Arbeiten und Gartenpflege gehören ebenfalls nicht zur Leistung.
Dieser Unterschied ist für die Abrechnung entscheidend. Nur zugelassene Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI dürfen über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Ein privater Reinigungsdienst ohne Anerkennung kann das nicht.


Wer zahlt die Haushaltshilfe?
Es gibt drei Wege, und welcher passt, hängt von Ihrer Situation ab.
Über die Pflegekasse nach § 45b SGB XI: Wer einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 hat und zu Hause lebt, erhält 131 € Entlastungsbetrag pro Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr. Das Geld ist zweckgebunden und wird nicht bar ausgezahlt. Es fließt direkt an den anerkannten Anbieter.
Über den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI: Bei Pflegegrad 2 bis 5 können Sie bis zu 40 Prozent des ambulanten Sachleistungsbetrags in Alltagshilfe umwandeln. Das erhöht Ihr monatliches Budget spürbar, wenn 131 € nicht ausreichen.
Über die Krankenkasse nach § 38 SGB V: Dieser Weg gilt ohne Pflegegrad, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation. Voraussetzung ist, dass niemand im Haushalt die Arbeiten übernehmen kann. Viele Kassen setzen ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt voraus, manche Satzungen gehen darüber hinaus. Fragen Sie diesen Punkt direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
Was kostet eine Haushaltshilfe und was zahlen Sie selbst?
Bei Pflegegrad 1 bis 5 zahlen Sie im Rahmen der 131 € monatlich nichts. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie erhalten keine Rechnung und müssen nichts vorstrecken.
Unser Stundensatz beträgt 37,42 € pro Einsatzstunde. Daraus ergibt sich, wie viele Stunden das Budget von 131 € abdeckt. Wünschen Sie mehr Stunden, rechnen wir die zusätzliche Zeit privat ab. Den anfallenden Betrag nennen wir Ihnen vorher, damit keine Überraschung entsteht.
Nicht verbrauchtes Budget verfällt nicht sofort. Ungenutzte Beträge können Sie in den folgenden Monaten desselben Kalenderjahres einsetzen. Die Frist endet am 30. Juni des Folgejahres (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Danach verfällt der Restbetrag.
Den selbst gezahlten Anteil können Sie steuerlich absetzen. Nach § 35a Abs. 2 EStG sind 20 Prozent der Arbeitskosten abziehbar, maximal 4.000 € pro Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe bei der Pflegekasse?
Sie brauchen keinen langen Antrag. Für den Entlastungsbetrag genügt in der Regel eine kurze Mitteilung an die Pflegekasse, dass Sie einen anerkannten Anbieter beauftragen. Wir stellen Ihnen die dafür nötigen Unterlagen zusammen, darunter unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI.
Liegt noch kein Pflegegrad vor, ist der erste Schritt der Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse. Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Der Anspruch gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
So läuft es ab
Schritt 1: Erstgespräch am Telefon, 15 bis 20 Minuten.
Sie rufen unter 02204 / 70 64 194 an. Wir klären Pflegegrad, Wohnort und Bedarf. Die Beratung ist kostenlos.
Schritt 2: Sie nennen uns Ihre Pflegekasse und Ihre Versichertennummer.
Mehr brauchen wir nicht – kein Vertrag, keine Unterschrift, kein Hausbesuch. Die Abrechnung klären wir direkt mit Ihrer Pflegekasse, ohne Ihr Zutun.
Schritt 3: Wir suchen Ihre Alltagshilfe.
Die Suche startet sofort, sobald Ihre Daten bei uns sind. In der Regel dauert das 5 Werktage.
Schritt 4: Ihre Alltagshilfe ruft Sie an.
Sobald wir die passende Person gefunden haben, geben wir ihr Ihre Kontaktdaten weiter. Sie meldet sich bei Ihnen, vereinbart den ersten Termin und bespricht mit Ihnen direkt, welche Aufgaben anstehen und an welchem Tag sie kommt.
Und wenn Sie aufhören möchten? Ein Anruf genügt. Wir nehmen Sie aus unserer Kundenliste – ohne Kündigungsfrist, ohne Papierkram.
Was gilt für eine Haushaltshilfe in Köln, Duisburg oder Hagen?
Rechtlich gilt überall in Nordrhein-Westfalen dasselbe. Der Entlastungsbetrag von 131 € nach § 45b SGB XI ist bundesweit gleich, und die Anerkennung der Anbieter richtet sich in NRW nach der Landesverordnung AnFöVO. Ob Sie eine Haushaltshilfe in Köln, in Duisburg oder in Hagen suchen, ändert an Ihrem Anspruch nichts.
Praktisch unterscheidet sich vor allem die Wegezeit. In dicht bebauten Stadtteilen von Köln oder Duisburg lassen sich Termine oft flexibler legen als in Randlagen des Sauerlandrandes bei Hagen. Wir sind in NRW flächendeckend tätig, vom Rheinland über das Ruhrgebiet bis ins Bergische Land und Südwestfalen.
Nennen Sie uns am Telefon einfach Ihre Postleitzahl. Wir sagen Ihnen sofort, ob wir Ihren Ort abdecken und welcher Wochentag frei ist.
Woran erkenne ich eine seriöse Agentur für Haushaltshilfe?
Prüfen Sie drei Punkte, bevor Sie eine Agentur für Haushaltshilfe beauftragen.
Erstens: Ist der Anbieter nach § 45a SGB XI im jeweiligen Bundesland anerkannt? Ohne diese Anerkennung zahlt die Pflegekasse den Entlastungsbetrag nicht. In NRW ist dafür die AnFöVO maßgeblich.
Zweitens: Rechnet die Agentur direkt mit der Pflegekasse ab? Sonst zahlen Sie zunächst selbst und reichen die Rechnung später ein. Bei uns genügt eine einmalige Abtretungserklärung, danach läuft die Abrechnung ohne Ihr Zutun.
Drittens: Gibt es eine feste Ansprechperson und einen festen Termin? Wechselnde Kräfte bedeuten jedes Mal neue Absprachen. Wir arbeiten mit fester Zuordnung und festem Wochentag.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe
Kostenlose Erstberatung: 02204 / 70 64 194
Rufen Sie uns an, Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag, klären die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse und nennen Ihnen einen konkreten Starttermin. Nennen Sie uns einfach Ihre Postleitzahl und den vorhandenen Pflegegrad.