Haushaltshilfe in Köln und NRW: Unterstützung im Haushalt, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet

Eine Haushaltshilfe unterstützt Sie zu Hause bei Reinigung, Wäsche, Einkäufen und Begleitung. Bei Pflegegrad 1 bis 5 stehen Ihnen dafür 131 € monatlich nach § 45b SGB XI zu. Die Alltagsfeen sind anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. In diesem Rahmen zahlen Sie keinen Eigenanteil.

Was macht eine Haushaltshilfe konkret?

Eine Haushaltshilfe übernimmt die Aufgaben im Haushalt, die Sie selbst nicht mehr ohne Anstrengung erledigen. Dazu gehören Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche, Wäsche waschen und zusammenlegen, Einkäufe und Botengänge. Auch die Begleitung zu Terminen zählt dazu.

Nicht dazu gehören pflegerische Tätigkeiten am Körper. Waschen, Anziehen oder Medikamentengabe sind Leistungen der Grundpflege nach § 36 SGB XI. Diese erbringt ein Pflegedienst, nicht eine Haushaltshilfe. Handwerkliche Arbeiten und Gartenpflege sind ebenfalls nicht Teil der Leistung.

Der Unterschied ist für die Abrechnung wichtig: Nur zugelassene Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI dürfen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Wer zahlt die Haushaltshilfe?

Es gibt drei Wege, und sie hängen von Ihrer Situation ab.

Pflegekasse nach § 45b SGB XI. Wer einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 hat und zu Hause lebt, erhält 131 € Entlastungsbetrag pro Monat. Das sind bis zu 1.572 € im Jahr. Das Geld ist zweckgebunden und wird nicht ausgezahlt. Es fließt direkt an den Anbieter.

Pflegekasse über den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI. Bei Pflegegrad 2 bis 5 können Sie bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags in Alltagshilfe umwandeln. Das erhöht das monatliche Budget deutlich, wenn 131 € nicht ausreichen.

Krankenkasse nach § 38 SGB V. Dieser Weg gilt ohne Pflegegrad, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation. Voraussetzung ist, dass niemand im Haushalt die Arbeiten übernehmen kann. Viele Kassen setzen ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt voraus. Manche Satzungen gehen darüber hinaus. Fragen Sie hier direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

Was kostet eine Haushaltshilfe und was zahlen Sie selbst?

Bei Pflegegrad 1 bis 5 zahlen Sie im Rahmen der 131 € monatlich nichts. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie erhalten keine Rechnung und müssen nichts vorstrecken.

Unser Stundensatz beträgt 37,42 € pro Einsatzstunde. Daraus ergibt sich, wie viele Stunden das Budget von 131 € abdeckt. Wünschen Sie mehr Stunden, rechnen wir die zusätzliche Zeit privat ab. Wir sagen Ihnen vorher, welcher Betrag anfällt.

Nicht verbrauchtes Budget verfällt nicht sofort. Ungenutzte Beträge können Sie in den folgenden Monaten desselben Kalenderjahres einsetzen. Die Frist endet am 30. Juni des Folgejahres (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Danach verfällt der Restbetrag.

Den selbst gezahlten Anteil können Sie steuerlich absetzen. Nach § 35a Abs. 2 EStG sind 20 Prozent der Arbeitskosten abziehbar, maximal 4.000 € pro Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe bei der Pflegekasse?

Sie brauchen keinen langen Antrag. Für den Entlastungsbetrag genügt in der Regel eine kurze Erklärung an die Pflegekasse, dass Sie einen anerkannten Anbieter beauftragen. Wir stellen Ihnen die dafür nötigen Unterlagen zusammen, darunter unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI.

Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, ist der erste Schritt der Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse. Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Der Anspruch gilt ab dem Monat der Antragstellung.

So läuft es ab

Schritt 1: Erstgespräch am Telefon, 15 bis 20 Minuten.

Sie rufen unter 02204 / 70 64 194 an. Wir klären Pflegegrad, Wohnort und Bedarf. Die Beratung ist kostenlos.

Schritt 2: Formalitäten, 1 bis 2 Werktage

Für die Pflegekasse unterschreiben Sie den Auftrag und eine Abtretungserklärung. Für den Weg über die Krankenkasse reichen Sie Antrag und ärztliche Bescheinigung ein. Wir stellen die Unterlagen zusammen. Ob wir mit Ihrer Krankenkasse direkt abrechnen können, prüfen wir im Einzelfall

Schritt 3: Passende Alltagsfee finden

Nachdem alle Unterlagen vorliegen, wählen wir eine geschulte, feste Bezugsperson aus Ihrer Region aus, die genau zu Ihren Anforderungen und Ihrem Zeitplan passt.

Schritt 4: Erster Einsatz, in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.

Sie erhalten eine feste Ansprechperson und einen festen Wochentag.

Welche Leistungen umfasst die Haushaltshilfe?

Leistung

Typische Frequenz

Typischer Umfang pro Einsatz

Wohnungsreinigung (Staubsaugen, Wischen, Staub)

1× pro Woche

1,5 bis 2 Stunden, 2 bis 3 Zimmer

Bad und Küche (Sanitär, Arbeitsflächen, Kühlschrank)

1× pro Woche

30 bis 45 Minuten

Wäschepflege (Waschen, Aufhängen, Legen, Bügeln)

1× pro Woche

45 bis 60 Minuten, 1 bis 2 Maschinen

Einkäufe und Besorgungen (Lebensmittel, Apotheke, Post)

1 bis 2× pro Woche

45 bis 60 Minuten

Begleitung (Arzt, Behörde, Spaziergang)

nach Absprache

1 bis 2 Stunden

Fenster innen, Vorräte sortieren, Schränke

monatlich bis quartalsweise

1 bis 2 Stunden

Die Aufteilung richtet sich nach Ihrem Budget. Wir halten die Aufgaben im Leistungsplan fest und passen ihn an, wenn sich der Bedarf ändert.

Wie finde ich eine Haushaltshilfe in der Nähe?

Prüfen Sie drei Punkte. Erstens: Ist der Anbieter nach § 45a SGB XI in Nordrhein-Westfalen anerkannt? Ohne diese Anerkennung zahlt die Pflegekasse nicht. Die Anerkennung richtet sich nach der jeweiligen Landesverordnung, in NRW nach der AnFöVO.

Zweitens: Rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab? Sonst zahlen Sie zunächst selbst und reichen die Rechnung ein.

Drittens: Gibt es eine feste Ansprechperson und einen festen Termin? Wechselnde Kräfte bedeuten jedes Mal neue Absprachen.

Wir sind in NRW flächendeckend tätig, von Köln und Bonn über das Ruhrgebiet bis ins Bergische Land und Münsterland. Nennen Sie uns am Telefon Ihre Postleitzahl. Wir sagen Ihnen sofort, ob wir Ihren Ort abdecken.

Was gilt für eine Haushaltshilfe in Köln?

Unser Standort liegt im Rheinland, die Rufnummer 02204 / 70 64 194 gehört zum Vorwahlbereich Bergisch Gladbach. Köln und das direkte Umland gehören damit zu unserem Kerngebiet, ebenso Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rösrath und der Rhein-Sieg-Kreis.
Rechtlich gilt in Köln nichts anderes als im übrigen NRW: Der Entlastungsbetrag von 131 € nach § 45b SGB XI ist bundesweit gleich. Praktisch unterscheidet sich vor allem die Wegezeit. In dicht bebauten Stadtteilen können wir Termine flexibler legen als in Randlagen.

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe

Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nach § 45b SGB XI gilt ab Pflegegrad 1. Er ist der einzige Anspruch auf Sachleistungen, den Pflegegrad 1 überhaupt vorsieht. Voraussetzung ist, dass Sie zu Hause versorgt werden. Bei vollstationärer Pflege besteht der Anspruch nicht.

Nein. Wir rechnen im Rahmen der 131 € direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Dafür unterschreiben Sie einmalig eine Abtretungserklärung. Nur Stunden über dem Budget stellen wir Ihnen privat in Rechnung. Diesen Betrag nennen wir Ihnen vorher, damit keine Überraschung entsteht.

Ungenutzte Beträge übertragen sich in die folgenden Monate des gleichen Kalenderjahres. Sie können sie bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Danach verfällt der Rest. Wer also erst im Herbst startet, hat oft ein größeres Budget als 131 €.

Nein. Waschen, Anziehen und Medikamentengabe sind Grundpflege nach § 36 SGB XI und gehören zum Pflegedienst. Eine Haushaltshilfe arbeitet im Haushalt und begleitet Sie außerhalb der Wohnung. Beides lässt sich kombinieren: Der Entlastungsbetrag und die Pflegesachleistung sind getrennte Ansprüche.

Möglich ist der Weg über § 38 SGB V. Die Krankenkasse zahlt, wenn Sie den Haushalt wegen Krankheit, Operation oder Klinikaufenthalt nicht führen können und niemand im Haushalt einspringt. Viele Kassen verlangen ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt. Prüfen Sie die Satzung Ihrer Kasse. Alternativ ist eine private Beauftragung jederzeit möglich.

Ja, wir arbeiten mit festen Zuordnungen und festen Wochentagen. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung und informieren Sie vorab. Der Leistungsplan liegt schriftlich vor, damit die Vertretung dieselben Aufgaben übernimmt.

Kostenlose Erstberatung: 02204 / 70 64 194

Rufen Sie uns an, Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag, klären die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse und nennen Ihnen einen konkreten Starttermin. Nennen Sie einfach Ihre Postleitzahl und den vorhandenen Pflegegrad.

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