Eine helfende Hand im Haushalt ist für viele Menschen mit Pflegegrad, aber auch für deren Angehörige, eine immense Erleichterung. Doch oft stellt sich die Frage nach der Finanzierbarkeit. Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat mit dem Entlastungsbetrag eine wertvolle finanzielle Unterstützung geschaffen. Als zertifizierter Anbieter nach § 45a SGB XI helfen wir von den Alltagsfeen Ihnen nicht nur bei der Arbeit, sondern auch dabei, diese Leistungen unkompliziert mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen.

Was genau ist der Entlastungsbetrag?

Jeder Person mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt wird, steht monatlich ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zu. Dieser Betrag ist zweckgebunden und dient dazu, die pflegende Person zu entlasten und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern. Wichtig zu wissen: Dieser Betrag wird nicht einfach ausgezahlt, sondern kann für qualitätsgesicherte Leistungen zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Der Anspruch besteht für alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die im häuslichen Umfeld versorgt werden. Bereits ab Pflegegrad 1, bei dem noch keine klassischen Pflegeleistungen wie das Pflegegeld gezahlt werden, können Sie diese 125 Euro pro Monat in Anspruch nehmen. Das macht diese Leistung besonders wertvoll für Menschen mit beginnendem Hilfebedarf.

Wofür kann der Betrag eingesetzt werden?

Der Entlastungsbetrag ist ideal für die Finanzierung einer professionellen Haushaltshilfe. Dazu gehören klassische Reinigungsarbeiten, Hilfe beim Einkaufen, Wäschepflege oder die Zubereitung von Mahlzeiten. Auch Betreuungsleistungen wie gemeinsame Spaziergänge, Gespräche oder die Begleitung zu Terminen können darüber abgerechnet werden. Genau das ist das Leistungsspektrum der Alltagsfeen.

Der einfache Weg zur Kostenübernahme mit den Alltagsfeen

Der bürokratische Aufwand bei der Abrechnung mit der Pflegekasse schreckt viele Menschen ab. Wir nehmen Ihnen diese Sorge komplett ab. Als anerkannter Dienstleister nach Landesrecht in NRW können wir unsere Leistungen direkt mit der zuständigen Pflegekasse abrechnen.

Unser Service für Sie: Unkomplizierte Direktabrechnung

Für Sie bedeutet das: Sie müssen nicht in Vorkasse treten oder sich mit komplizierten Formularen auseinandersetzen. Nach der Erbringung unserer Dienstleistungen reichen wir die Abrechnung direkt bei Ihrer Pflegekasse ein. Der monatliche Entlastungsbetrag wird dann zur Begleichung unserer Rechnung verwendet. Sollten Sie den Betrag in einem Monat nicht vollständig ausschöpfen, kann der Restbetrag in die Folgemonate übertragen werden. So geht Ihnen keine Unterstützung verloren.

Nutzen Sie die finanzielle Hilfe, die Ihnen zusteht. Die Alltagsfeen sind Ihr kompetenter Partner in ganz NRW, der Ihnen nicht nur den Alltag erleichtert, sondern auch den Weg zur Kostenübernahme ebnet. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung zum Entlastungsbetrag und unseren Leistungen.

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