Pflegegrad nutzen und Alltagshilfe zu 100% über den Entlastungsbetrag abrechnen
Viele Menschen wissen gar nicht, dass ihnen eine professionelle Alltagshilfe zusteht – und das oft ganz ohne eigene Kosten. Wenn ein Pflegegrad vorliegt, haben Sie Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI. Genau diesen Betrag setzen wir für Sie ein: Die Alltagsfeen übernehmen die Reinigung, die Wäschepflege, Einkäufe und die Begleitung im Alltag – und rechnen die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie bedeutet das: keine Vorkasse, kein Eigenanteil, keine Bürokratie.
Ob Sie eine Haushaltshilfe in Köln, eine Haushaltshilfe in Düsseldorf oder in einer anderen Stadt in Nordrhein-Westfalen suchen – wir sind mit über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern flächendeckend für Sie da. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen verständlich, was ein Pflegegrad ist, wie der Entlastungsbetrag funktioniert und wie Sie in wenigen Schritten Ihre kostenlose Alltagsunterstützung erhalten.
Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark ein Mensch im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist. Er wird vom Medizinischen Dienst (MD) oder von MEDICPROOF im Auftrag der Pflegekasse festgestellt und richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen. Bewertet werden unter anderem die Mobilität, die kognitiven Fähigkeiten, die Selbstversorgung sowie die Gestaltung des Alltagslebens.
Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, von Pflegegrad 1 bei geringen Einschränkungen bis Pflegegrad 5 bei schwersten Beeinträchtigungen. Wichtig zu wissen: Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu – und damit auch der Anspruch auf unsere Alltagshilfe.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
Jeder Pflegegrad steht für ein anderes Maß an Unterstützungsbedarf. Grundsätzlich gilt:
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Der Entlastungsbetrag von aktuell 131 Euro monatlich steht Menschen mit jedem dieser fünf Pflegegrade gleichermaßen zu. Er ist zweckgebunden und kann genau für Leistungen wie unsere Alltagshilfe verwendet werden.


Der Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI – Ihr Recht auf Alltagshilfe
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die im § 45a des elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt ist. Er wurde geschaffen, um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag zu entlasten. Konkret stehen Ihnen monatlich 131 Euro zur Verfügung, die Sie für anerkannte Unterstützungsangebote einsetzen können.
Das Besondere: Dieser Betrag ist nicht als Bargeld gedacht, sondern wird für bestimmte Dienstleistungen verwendet – und genau hier kommen wir ins Spiel. Als anerkannter Anbieter von Alltagsunterstützung rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie erhalten die Hilfe, wir kümmern uns um die Abrechnung.
Warum der Betrag oft ungenutzt verfällt
Viele Berechtigte lassen ihren Entlastungsbetrag Monat für Monat verfallen, weil sie ihn schlicht nicht kennen oder nicht wissen, wie sie ihn nutzen können. Das ist bedauerlich, denn nicht in Anspruch genommene Beträge lassen sich zwar innerhalb bestimmter Fristen ansammeln und teilweise ins Folgejahr übertragen, verfallen aber am Ende. Mit unserer Beratung stellen wir sicher, dass Ihnen dieses Geld nicht verloren geht, sondern in echte Entlastung fließt.
Ansparen und Übertragen – flexible Nutzung
Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge müssen nicht sofort ausgegeben werden. Sie können innerhalb eines Kalenderjahres angespart und noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Das gibt Ihnen Spielraum: Vielleicht benötigen Sie in einem Monat mehr Alltagshilfe als in einem anderen. Wir beraten Sie gern, wie Sie Ihr Budget optimal einsetzen.
Was, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?
Nicht jeder Mensch, der Unterstützung braucht, hat bereits einen Pflegegrad. Doch auch in diesem Fall gibt es Wege zu einer geförderten Alltagshilfe. Liegt eine ärztliche Verordnung vor – etwa nach einer Operation, bei einer Erkrankung oder in der Schwangerschaft –, kann die Haushaltshilfe unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls von der Krankenkasse übernommen werden.
Wir prüfen Ihre individuelle Situation und finden gemeinsam mit Ihnen heraus, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme bestehen. Und falls noch kein Pflegegrad beantragt wurde, unterstützen wir Sie gern dabei, den ersten Schritt zu gehen.
Unterstützung beim Antrag auf einen Pflegegrad
Der Antrag auf einen Pflegegrad kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden, die an Ihre Krankenkasse angegliedert ist. Danach folgt ein Begutachtungstermin. Damit dieser gut vorbereitet ist, geben wir Ihnen wertvolle Tipps: Welche Unterlagen sind hilfreich? Wie beschreibe ich meinen Alltag realistisch? Worauf achtet der Gutachter? So gehen Sie sicher und gut informiert in das Gespräch.

Unsere Alltagshilfe – diese Leistungen übernehmen wir
Unsere Alltagsunterstützung deckt alle Bereiche ab, die Ihren Haushalt spürbar entlasten. Jede Betreuung wird individuell auf Ihre Wünsche und Ihren Bedarf zugeschnitten. Sie entscheiden, worauf es Ihnen ankommt – wir setzen es zuverlässig um.
Reinigen und Sauberhalten
Ein sauberes Zuhause ist die Grundlage für Wohlbefinden. Unsere Alltagsunterstützung übernimmt das Staubsaugen, Wischen und Abstauben, hält Bad und Küche hygienisch sauber und sorgt für Ordnung in allen Wohnräumen. Auf Wunsch reinigen wir auch die Fenster oder räumen Schränke auf.
Wäschepflege
Waschen, Trocknen, Bügeln und Zusammenlegen – die Wäschepflege gehört zu den zeitaufwendigsten Aufgaben im Haushalt. Wir nehmen sie Ihnen komplett ab, sodass Ihre Kleidung stets frisch und griffbereit ist.
Einkäufe und Besorgungen
Wir erledigen den Wocheneinkauf, holen Medikamente aus der Apotheke und übernehmen kleine Besorgungen. So bleibt Ihr Haushalt gut versorgt, ohne dass Sie schwere Taschen tragen müssen.
Begleitung im Alltag
Alltagshilfe bedeutet mehr als Hausarbeit. Wir begleiten Sie zu Arztterminen, zum Einkaufen oder auf einem Spaziergang und bringen mit einem freundlichen Gespräch auch soziale Wärme in Ihren Tag. Gerade für Menschen, die viel Zeit allein verbringen, ist diese Zuwendung von unschätzbarem Wert.

Haushaltshilfe in Köln, Düsseldorf und ganz NRW
Als eine der größten Agenturen für Alltagshilfe in Nordrhein-Westfalen sind wir in nahezu allen Städten des Bundeslandes präsent. Ob Sie eine Haushaltshilfe in Köln benötigen, die Ihnen im Trubel der Domstadt den Rücken freihält, oder eine Haushaltshilfe in Düsseldorf suchen, die zuverlässig zu Ihnen kommt – bei uns finden Sie die passende Unterstützung.
Unsere flächendeckende Präsenz mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat einen entscheidenden Vorteil: kurze Wege, schnelle Reaktionszeiten und feste Ansprechpartner in Ihrer Nähe. Auch in Dortmund, Essen, Duisburg, Bonn, Wuppertal und vielen weiteren Städten ist unsere Alltagsunterstützung für Sie im Einsatz.
Warum regionale Nähe so wichtig ist
Eine gute Alltagshilfe lebt von Vertrauen und Beständigkeit. Deshalb setzen wir darauf, dass Sie möglichst immer von derselben Person betreut werden – jemand, der Ihre Gewohnheiten kennt, Ihre Wünsche respektiert und mit dem Sie sich wohlfühlen. Die räumliche Nähe unserer Mitarbeitenden macht genau diese Kontinuität möglich.
So einfach kommen Sie zu Ihrer kostenlosen Alltagshilfe
Der Weg zu Ihrer geförderten Alltagsunterstützung ist unkompliziert und dauert nur wenige Schritte. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und nehmen Ihnen die Bürokratie ab.
Schritt 1 – Kostenlose Beratung
Sie kontaktieren uns telefonisch oder über unser Online-Formular. In einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch klären wir Ihre Situation, Ihre Wünsche und Ihren Anspruch
Schritt 2 – Prüfung Ihres Anspruchs
Wir prüfen, ob ein Pflegegrad oder eine ärztliche Verordnung vorliegt, und ermitteln, welche Leistungen für Sie infrage kommen. Falls nötig, unterstützen wir Sie beim Antrag.
Schritt 3 – Ihre persönliche Alltagsunterstützung
Sie lernen Ihre Betreuungsperson kennen. Erst wenn die Chemie stimmt, geht es los. Ab dann kommt Ihre Alltagshilfe regelmäßig und zuverlässig zu den vereinbarten Zeiten.
Schritt 4 – Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Sie müssen nichts vorstrecken und keine Formulare ausfüllen. Wir rechnen die erbrachten Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrags direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie bleibt der Service damit kostenfrei.
Häufige Fragen zum Pflegegrad und Entlastungsbetrag
Ab welchem Pflegegrad steht mir der Entlastungsbetrag zu?
Bereits ab Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich gilt einheitlich für alle Pflegegrade von 1 bis 5.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Wir rechnen unsere Alltagshilfe direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Solange Sie den Entlastungsbetrag nutzen, entstehen für Sie keine Kosten.
Was passiert, wenn ich mehr Leistungen wünsche, als der Entlastungsbetrag abdeckt?
Auch das ist kein Problem. Sie können den Umfang der Alltagsunterstützung individuell erweitern. Über zusätzliche Möglichkeiten und die Kombination mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung beraten wir Sie gern persönlich.
Kann ich die Alltagshilfe auch für ein Familienmitglied organisieren?
Selbstverständlich. Viele Angehörige beauftragen unsere Alltagshilfe für ihre Eltern, Großeltern oder andere nahestehende Personen. Wir stimmen alle Details gemeinsam mit Ihnen und der betreffenden Person ab.
Jetzt kostenlose Beratung sichern
Lassen Sie Ihren Entlastungsbetrag nicht ungenutzt verfallen. Nutzen Sie Ihr Recht auf eine professionelle Alltagshilfe und gewinnen Sie wertvolle Zeit und Lebensqualität zurück. Ob Haushaltshilfe in Köln, Haushaltshilfe in Düsseldorf oder in Ihrer Stadt – die Alltagsfeen stehen bereit.
Rufen Sie uns von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 16:00 Uhr an oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Wir beraten Sie kostenlos, ehrlich und verständlich und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer geförderten Alltagsunterstützung. Ihr entspannter Alltag beginnt mit einem einzigen Gespräch – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.