Der Wunsch nach einer Haushaltshilfe oder einer umfassenden Alltagshilfe ist oft groß, doch die Sorge vor den Kosten hält viele Menschen davon ab, diesen wichtigen Schritt zu gehen. Was viele nicht wissen: In Deutschland gibt es gesetzliche Ansprüche und Fördermöglichkeiten, die eine professionelle Unterstützung im Alltag für einen breiten Personenkreis erschwinglich machen. Insbesondere der Entlastungsbetrag der Pflegekasse ist hier ein zentraler Baustein. Als zertifizierter Anbieter erklären die Alltagsfeen Ihnen, wie Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen können.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: Ihre 131 Euro pro Monat

Jeder Person in Deutschland, der ein Pflegegrad (von 1 bis 5) zugesprochen wurde, steht ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat zu. Dieser Betrag ist zweckgebunden und soll Pflegebedürftige sowie deren pflegende Angehörige im Alltag entlasten.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Das Geld ist speziell für qualitätsgesicherte “Angebote zur Unterstützung im Alltag” vorgesehen. Dazu gehören typische Leistungen einer Haushaltshilfe und Alltagshilfe, wie sie von den Alltagsfeen angeboten werden:

  • Hilfe bei der Haushaltsführung (Reinigung, Wäschepflege)
  • Unterstützung beim Einkaufen
  • Begleitung zu Arztterminen oder bei Spaziergängen
  • Betreuung und Alltagsbegleitung zur Förderung sozialer Kontakte

Wichtig ist: Der Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein, so wie “Die Alltagsfeen”. Nur dann kann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Sie müssen nicht in Vorkasse treten. Als anerkannter Dienstleister können wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Sie reichen die von uns gestellten Rechnungen einfach bei Ihrer Kasse ein oder wir übernehmen dies nach Absprache für Sie. Nicht genutzte Beträge aus einem Monat können zudem in die Folgemonate übertragen werden.

Anspruch auf Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Auch ohne Pflegegrad gibt es Situationen, in denen Sie einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben können. Dieser wird dann nicht von der Pflege-, sondern von der Krankenkasse getragen. Dies ist typischerweise der Fall:

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt: Wenn Sie nach einer Operation oder schweren Erkrankung den Haushalt vorübergehend nicht führen können.
  • Während einer Risikoschwangerschaft oder nach der Entbindung: Um die werdende oder frischgebackene Mutter zu entlasten.

Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung, die die Notwendigkeit bescheinigt. Zudem darf keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen können.

Die Alltagsfeen: Ihr Partner für eine sorgenfreie Abwicklung

Der Dschungel aus Anträgen und Paragrafen kann überfordernd sein. Wir lassen Sie damit nicht allein. Als erfahrene Agentur für Haushaltshilfen in NRW kennen wir die Prozesse genau.

  • Kostenlose Beratung: Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Ansprüche für Sie infrage kommen.
  • Unterstützung bei der Antragstellung: Wir helfen Ihnen bei den notwendigen Formalitäten gegenüber der Pflege- oder Krankenkasse.
  • Zertifizierte Qualität: Da wir ein anerkannter Anbieter sind, ist die Abrechnung über den Entlastungsbetrag problemlos möglich.

Investieren Sie nicht nur in ein sauberes Zuhause, sondern auch in Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden. Die finanzielle Unterstützung im Alltag steht Ihnen zu. Kontaktieren Sie die Alltagsfeen und lassen Sie sich unverbindlich beraten, wie Sie diese Mittel optimal für sich nutzen können.

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